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Brandschutz / Schallschutz
Vor über einer Million Jahren lernte der Mensch, Feuer zu nutzen.
Die vier Säulen des Brandschutzes
Heutzutage sind immer brennbare Stoffe in Räumen vorhanden, bedingt durch Art, Nutzung und Verwendungszweck. Eine Ausbreitung des Feuers kann nur durch Ausbildung der im Raum verwendetet und der den Raum umgebenden Bauteile behindert werden.
Für die Planung und Konstruktion ergeben sich im Falle des vorbeugenden baulichen Brandschutzes folgende Grundregeln:
Geringes Brandrisiko erfordert den Einsatz von möglichst vielen nicht brennbaren Baumaterialien
Ein sicheres Verlassen des Gebäudes bei Brandausbruch muss gewährleistet werden (z.B. durch gesondert abgesicherte Rettungswege)
Geringe Ausbreitung und Auswirkung des Feuers um u.a. die Höhe des Schadens zu minimieren (z.B. durch geeignete Gebäudeabstände und durch eine möglichst lange Feuerwiderstandsdauer Konstruktionen)
Wo finden Sie die gesetzlichen Regelungen?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bauordnungen. Eines haben sie jedoch gemeinsam – sie beinhalten alle eine Generalklausel für den Brandschutz, die in der Musterbauordnung aufgeführt ist:
„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (§14 MBO 11/2002)
In den Landesbauordnungen werden weitere Bestimmungen und Maßnahmen zum baulichen Brandschutz ausgeführt bzw. vorgeschrieben. Hier wir nach Gebäudetypen unterschieden:
- Gebäude normaler Art oder Nutzung (Wohngebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung) und
- Sonderbauten (z.B. Hochhäuser, Industriebauten, Versammlungsstätten oder Krankenhäuser).
Was neben der Bauordnung noch zählt
Weitere Verordnungen gelten insbesondere für Sonderbauten:
- Hochhausrichtlinie bzw. -verordnung (Gebäude mit Oberkante Fertigfußboden ≥ 22 m)
- Verkaufsstättenverordnung
- Versammlungsstättenverordnung
- Gaststättenverordnung
- Krankenhausbauverordnung
- Schulbaurichtlinie
- Beherbergungsstättenverordnung
- Industriebaurichtlinie
- Richtlinie für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau
- Lüftungsanlagenrichtlinie
- Garagenverordnung
- Leitungsanlagenrichtlinie
- Feuerungsverordnung
Die Musterbauordnung 11/2002 unterteilt Gebäude – abhängig von ihrer Höhe, Nutzungsfläche, Nutzungsart sowie der Anzahl der Nutzungseinheiten – in fünf Klassen. Hier gelten unterschiedliche Brandschutzanforderungen. Kellergeschosse unterliegen zudem gesonderte Regelungen.
Schallschutz
Die Welt wird immer lauter
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
DIN 4109 –Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass DIN 4109 ihre vertragsrechtliche Bedeutung für den Schallschutz im Wohnungsbau verloren hat.* Es muss daher von Seite der Architekten, Fachunternehmer und Fachhändler noch sensibler auf Schallschutzanforderungen reagieren werden.
*Bauvertragsrecht 117, Schallschutz im Wohnungsbau und DIN-Normen, 2. Schallschutz im Wohnungsbau
Die Grundlagen des Schallschutzes
Ein effektiver Schallschutz sollte folgendes können:
Bauakustik
- Außenlärmabschottung zum Inneren des Gebäudes
- Schallübertragung von Raum zu Raum im Gebäudeinneren reduzieren
- Schallübertragung im Gebäude nach außen verhindern (bei starker Lärmemission)
Raumakustik
- Optimales „akustischen Klimas“ schaffen, insbesondere in großen Räumen
DIN 4109 (1989-11)
In der DIN 4109 werden die Mindestanforderungen an den Schallschutz für Wohn- und Aufenthaltsräume definiert und führt, darüber hinaus, ein Verfahren zur Nachweisführung auf. Dies sind Minimalanforderungen, welche im Hinblick auf den Gesundheitsschutz erfüllt werden müssen.
Im Beiblatt 1 werden Beispiele für die Ausführung zur Anforderungserfüllung und Rechenverfahren für Luft- und Trittschalldämmungsnachweis aufgeführt.
Beiblatt 2 gibt Planungs- und Ausführungshinweise, Schallschutzvorschläge und –Empfehlungen für Wohn- und Arbeitsbereich.
VDI 4100 (2012)
VDI 4100 enthält Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz in Wohnungen und wohnähnlichen Räumen im Sinne der Vertraulichkeit und eines höheren Komforts.