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Motorsägenlehrgang

Motorsägenführerschein für Freizeitselbstwerber von Brennholz gültig in NRW

Der Lehrgang vermittelt die für Freizeitselbstwerber von Brennholz geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten für den sicheren und fachgerechten Einsatz der Motorsäge bei einfachen Arbeiten im Wald an liegendem und stehendem Holz. Mehr Infos

Die Kursgebühr beläuft sich auf 235,- € (netto: 197,48 €) pro Teilnehmer.

Aktuelle Termine

  • 25. + 26. Oktober 2024
  • 08. + 09. November 2024
  • 22. + 23. November 2024
  • 13. + 14. Dezember 2024
  • 31. Januar + 01. Februar 2025
  • 07. + 08. Februar 2025
  • 07. + 08. März 2025
  • 21. + 22. März 2025

Lehrgangsinhalte sind im Einzelnen:

  • Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Sicherheitseinrichtungen an der Motorsäge
  • Motorsägenbauteile und Handhabung der Motorsäge
  • Vorstellung und Anwendung gebräuchlicher Hauungswerkzeuge
  • Fallkerbanlage und Schneideübungen
  • Aufarbeitung und Gefährdungspotential großer Laubholzkronen
  • Fälltechniken unter einfachen Bestandsverhältnissen und mit einem Brusthöhendurchmesser bis max. 35cm
  • sichere Methoden zum zu Fall bringen aufgehängter Bäume
  • Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz
  • Werkzeuginstandsetzung incl. Schärfen der Motorsägenkette

Die Teilnahmevoraussetzungen sind:

  • Die Teilnehmer/-innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Teilnehmer/-innen, deren körperliche oder geistige Eignung vom Lehrgangsleiter als nicht ausreichend erachtet wird, sind vom Lehrgang auszuschließen.
  • Eigene Motorsäge mit den üblichen Sicherheitseinrichtungen (mit dem Signet: „Geprüfte Sicherheit“/GS und/oder der Prüfplakette der „forstlichen Prüfungsausschusses“/FPA) muss mitgebracht werden.
  • Die vollständige, funktionierende persönliche Schutzausrüstung muss bei der praktischen Unterweisung von den Lehrgangsteilnehmern getragen werden.
    Sie besteht aus:
    • Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz (mit gültiger Prägung, die nicht älter als 5 Jahre sein darf)
    • Schnittschutzhose (mit Signalfarben oder mit Leuchtstreifen)
    • Sicherheitsschuhe/-stiefel mit Schnittschutzeinlage (Klasse 1; Schuhe mit Stahlkappen allein reichen nicht aus!)
    • Schutzhandschuhe