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Mit welchem Führerschein darf ich welches Mietfahrzeug fahren?

Was gibt es zu beachten bei einer Anmietung eines Anhängers oder eines Mietfahrzeuges?

Vor der Anmietung eines Anhängers oder eines Mietfahrzeuges von Mietpartner ist es zunächst wichtig zu prüfen ob die passende Fahrerlaubnis vorliegt. Außerdem muss bei allen Mietgespannen geprüft werden, ob das Zugfahrzeug für die Kombination geeignet ist.

Die notwendigen Daten dazu liefert der Führerschein des Fahrers, sowie die Fahrzeugscheine der betreffenden Fahrzeuge und Anhänger.

Beim Zugfahrzeug ist es zunächst die Angabe in Q1. Der Wert bezeichnet den technisch maximal zulässige, ge­bremste Anhän­gelast in Kilogramm (kg). Der Wert in F1 zeichnet die zulässige Gesamt Masse (zGM) aus.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

Gespann bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger

  • Hier ist das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend
    Dazu zählt das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (F1) sowie des Anhängers (F1) welcher bewegt wird
  • Die Zuladung oder das tatsächliche Gewicht sind nicht relevant
  • Wer ohne die richtige Führerscheinklasse fährt macht sich strafbar und wir als Vermieter mit.
    Daher dürfen wir keine Fahrt ohne die entsprechende zulässige Führerscheinklasse erlauben.
    Ebenso dürfen wir keine Kombinationen zulassen, welche nicht als Gespann geeignet sind.

 

Mit welchem Führerschein darf wieviel und was bewegt werden?

Führerscheinklasse B

  • bis zu 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
  • mit Anhänger ( zGM des Anhängers maximal 750 kg )
  • auch mit schwererem Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht von 3500 kg nicht übersteigt

Zusatz B96

Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mit zGM über 750 kg,
bei welchem die zGM der Fahrzeugkombination mehr als 3500 kg und nicht mehr als
4250 kg beträgt.

Zusatz BE

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger sofern die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.

C1

Kraftwagen über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM

C1E

Kraftwagen über 3,5 t zGM bis 7,5 t zGM und Anhänger über 750 kg zGM

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Alte Klasse 3

Die Inhaber der alten Klasse 3 verfügen automatisch über die neuen Klasse B / BE und C1 / C1E.

Unsere Leistungen:

  • Erstellung von Angeboten speziell zu den Objekten in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten
  • Begleitung des Bauunternehmers bis zur Auftragserteilung und Fertigstellung des Objektes
  • Punktgenaue Lieferung verbunden mit der erforderlichen Betreuung vor Ort
  • Vollsortimenter mit 12 Standorten

Beispiel:

Sie möchten mit ihrem PKW  (F1=2190 kg) einen Anhänger mit (F1 =1300 kg)  dann dürfen sie das
mit den dem alten Klasse 3 oder dem neuen Klasse B Führerschein. Wichtig wäre jetzt nur noch ob ihr PKW
den Hänger gebremst auch ziehen darf. Dazu reicht ein Blick in den Wert unter Q1.
Wenn beides passt steht einer Anmietung nichts mehr im Wege!