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Interne Meldestelle (iMS) der Faßbender Tenten GmbH & Co. KG

Der Hinweisgeberschutz bezieht sich auf Maßnahmen und Gesetze, die darauf abzielen, Personen zu schützen, die Informationen über illegale oder unethische Aktivitäten in Organisationen oder Unternehmen melden. Diese Personen werden oft als Whistleblower oder Hinweisgeber bezeichnet. Der Schutz von Hinweisgebern ist entscheidend, um Transparenz, ethisches Verhalten und die Aufdeckung von Missständen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern.

Um die Unabhängigkeit der iMS zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, hat sich Faßbender Tenten dazu entschieden, die iMS extern einzurichten (Ombudsperson).

Eine Meldung in Textform kann über das IT-gestützte Hinweisgebersystem Trusty der TASCO Revision und Beratung GmbH unter folgendem Link abgegeben werden: Hier geht’s zur Hinweisgeberplattform Trusty

Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden: Bundesgesetzblatt zum Hinweisgeberschutz (HinSchG)